Pflegerecht für die Praxis

Die Rechtsthemen, die im Alltag von Pflegeeinrichtungen den Unterschied machen – in 15 Kapiteln, verständlich erklärt, mit Praxisfragen, typischen Fehlern und Praxistipps.

PDF · Rechtsstand September 2026 · kostenlos · ohne Registrierung

  • Aufbauen: Zulassung, Heim- und Baurecht, Heimvertrag und Entgelterhöhung
  • Finanzieren: Entgeltbausteine, Pflegesatzverhandlung und Schiedsstelle, Investitionskosten
  • Betreiben: Personal, Prüfungen, Abrechnung, Haftung, Telematik und Compliance
  • Verändern: Krise und Konflikt, Kauf und Verkauf, Restrukturierung

Mit Hinweisen zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).

  • Kanzlei des Jahres Gesundheitswesen – JUVE Awards 2025
  • Drei Fachanwälte für Medizinrecht im Berliner Team

  • Über 20 Jahre Pflegesatz- und Schiedsstellenverfahren

Standort Berlin

Ihre Ansprechpartner

Für den Leitfaden, die gedruckte Broschüre und alle Fragen rund um das Pflegerecht erreichen Sie uns am Berliner Standort in der Meinekestraße.

Kontakt Berlin

medlegal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Meinekestraße 13
10719 Berlin

Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz per E-Mail oder telefonisch. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag zurück.

Dr. iur. Johannes Arndt LL.B.

Dr. iur. Johannes Arndt LL.B.

Partner · Rechtsanwalt · Leitung Standort Berlin

Er leitet den Berliner Standort der Kanzlei und berät Träger der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Er führt Vergütungs-verhandlungen und Schiedsstellenverfahren, übernimmt die Kommunikation mit Behörden und begleitet Gründungen, Käufe und Betriebseinstellungen.
Autor der Leitfäden „Pflegerecht für die Praxis“.

Dr. iur. Melanie Arndt

Dr. iur. Melanie Arndt

Partnerin · Rechtsanwältin · Fachanwältin für Medizinrecht und Verwaltungsrecht

Seit 1985 zugelassen und seit über zwanzig Jahren auf die Pflege- und Sozialdienstleistungsbranche spezialisiert. Sie begleitet Pflegesatz- und Investitionskosten-verhandlungen, vertritt in Schiedsverfahren und gegenüber Aufsichtsbehörden, gestaltet Heim- und Pachtverträge und berät im öffentlichen Baurecht.

Was wir tun

Pflegerecht entlang des Lebenszyklus Ihrer Einrichtung

Wir beraten so, wie unsere Leitfäden aufgebaut sind: in den vier Phasen, die jede Einrichtung durchläuft – und mit dem Wissen, wer auf der anderen Seite des Tisches sitzt: Landesverbände der Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger, Heimaufsicht, Medizinischer Dienst, Investoren.

Teil A

Aufbauen

Vom Konzept zur Zulassung

  • Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI, Verträge zur häuslichen Krankenpflege nach § 132a SGB V
  • Landesheimrecht, Anzeigen, Konzepte für neue Wohnformen
  • Baurecht, Sonderbau, Brandschutz
  • Heimverträge nach WBVG, Pflegeverträge nach § 120 SGB XI
  • Gründung, Rechtsform, Trägerwechsel

Teil B

Finanzieren

Vergütung durchsetzen

  • Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen (SGB XI, SGB XII, SGB IX)
  • Schiedsstellenverfahren und Klagen vor dem Landessozialgericht
  • Investitionskosten: Zustimmungsbescheide, Vereinbarungen, gesonderte Berechnung
  • Entgelterhöhungen gegenüber Bewohnern
  • Behandlungspflege: Verträge, Schiedsperson, Rechnungsprüfung

Teil C

Betreiben

Den Alltag rechtssicher machen

  • Qualitätsprüfungen, Heimaufsicht, Gesundheitsamt
  • Rückforderungen, Vergütungskürzungen, Abrechnungsprüfungen
  • Haftung, Dokumentation, freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Arbeitsrecht in der Pflege, Tariftreue, Personalbemessung
  • Telematikinfrastruktur, Datenschutz, Hinweisgeberschutz

Teil D

Verändern

Krise, Transaktion, Sanierung

  • Kündigung des Versorgungsvertrags, Eilrechtsschutz
  • Kauf und Verkauf von Einrichtungen, Due Diligence
  • Restrukturierung, StaRUG, Eigenverwaltung
  • Betriebseinstellung und Nachfolge
  • Konflikte mit Investoren und Verpächtern

Aus der Praxis

Typische Mandate

  • Pflegesatzverhandlung bis zur Schiedsstelle – mit Kalkulation, Fristenmanagement und Schiedsantrag zum richtigen Zeitpunkt
  • Zustimmungsbescheid zu den Investitionskosten anfechten, Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger verhandeln
  • Kritischen MD-Prüfbericht angreifen, Maßnahmenbescheid und Vergütungskürzung abwehren
  • Rückforderung der Kassen aus Hochrechnung prüfen und begrenzen
  • Wohngemeinschaft ordnungsrechtlich absichern: Verträge, Wahlfreiheit, Wohngruppenzuschlag
  • Kauf oder Verkauf einer Einrichtung – vom Versorgungsvertrag bis zur Überleitung der Heimverträge
  • Sanierung in Eigenverwaltung bei fortlaufender Versorgung

Für wen wir arbeiten

Unsere Mandanten

Träger jeder Rechtsform – gemeinnützig, privat und kommunal – von der einzelnen Einrichtung bis zur Gruppe. Bundesweit, aus Berlin.

Stationäre und teilstationäre Einrichtungen

Pflegeheime, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege. Von der Zulassung über Pflegesatz und Investitionskosten bis zur Prüfung und Sanierung.

Ambulante Pflegedienste

Versorgungsvertrag und Krankenkassenvertrag, Vergütung nach § 89 SGB XI, Behandlungspflege, Leistungsnachweise, Telematik – und die Liquidität im Blick.

Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen

Ambulant betreute und Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen: Vertragsarchitektur, Wohngruppenzuschlag, Ordnungsrecht.

Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe

Leistungserbringer nach SGB IX und SGB VIII: Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, Betriebserlaubnis, Aufsicht.

Investoren, Verpächter, Kapitalgeber

Betreiberimmobilien, Pacht- und Betreiberverträge, Transaktionen, öffentliches Baurecht.

So arbeiten wir

Vier Grundsätze

Wir kennen die Zahlen

Pflegesatz, Investitionskosten und Vergütungsvereinbarungen sind Rechenwerke. Wir verhandeln mit Verständnis für Kalkulation, Belegung und Refinanzierung – nicht nur für Paragrafen.

Wir sprechen mit Behörden

Heimaufsicht, Kassen, Sozialhilfeträger, Staatsanwaltschaft: Wir übernehmen die Kommunikation und halten alle Verfahren in einer Hand.

Wir halten Fristen

Sechs Wochen bis zur Schiedsstelle, ein Monat gegen den Bescheid, vier Wochen für die Entgelterhöhung: Wir kennen die Fristen, die Erlöse entscheiden.

Wir teilen unser Wissen

Leitfäden, Lehre und Publikationen gehören für uns zur Beratung. Wer versteht, was gilt, trifft bessere Entscheidungen – mit oder ohne Anwalt.

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