Krankenhäuser
Universitätsklinikum, zugelassenes Krankenhaus, Reha- oder Privatklinik: Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Medizinrechts. Wir begleiten Sie beim Markteintritt sowie Ihrem operativen Geschäft und unterstützen Sie bei komplexen Umstrukturierungen und Transaktionen.
Krankenhausplanung
Wir begleiten Sie in allen Bereichen der Krankenhausplanung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Chancen für die Aufnahme in den Krankenhausplan unter Berücksichtigung der Marktsituation, rechtlicher Rahmenbedingungen, Qualitätssicherungsrichtlinien und insbesondere der Intentionen der Krankenhausplanungsbehörde für die Ausgestaltung der Versorgung. Auf dieser Grundlage entwickeln wir einen Antrag und begleiten Sie durch das Planungsverfahren. Zudem unterstützen wir sie auch im gerichtlichen Bereich gegen ablehnende Entscheidungen der Planungsbehörde oder Konkurrentenklagen. Die politische Entwicklung findet bei unserer Beratung besondere Berücksichtigung. Die Zukunft der Krankenhäuser und damit auch der Krankenhausplanung steht vor einer Zeitenwende. Um Ihr Krankenhaus zukunftssicher aufzustellen und dabei alle sich eröffnenden Chancen zu ergreifen, gilt es, künftige Änderungen bestmöglich zu antizipieren.
Krankenhausfinanzierung
Die Krankenhausfinanzierung fußt auf zwei Säulen. Im Kern sind für die Finanzierung der Betriebskosten die Krankenkassen zuständig, wohingegen die Investitionskosten durch die Länder getragen werden sollen. Gegenüber den Kostenträgern unterstützen wir Sie bei den Budgetvereinbarungen, Fragen zu Zu- und Abschlägen und den Vereinbarungen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Wir zeigen Ihnen die finanziellen Chancen auf und ermitteln etwaige Risiken für Sie. Dabei stehen wir Ihnen in jeder Phase – der Verhandlung mit den Vertragspartnern, dem Verfahren vor der Schiedsstelle und den Gerichtsverfahren – zur Seite. Auf Basis der zweiten Säule überprüfen wir insbesondere auf Grundlage der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung und Landesförderungen, ob Ihre geplanten Vorhaben zur Umstrukturierung oder Erweiterung des Behandlungsangebotes förderungsfähig sind.
Krankenhausrecht
Richtlinien des G-BA, Vereinbarungen der Spitzenverbände, PPuGV und viel mehr – Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung rechtlicher Reglementierungen und stellen Sie im Hinblick auf Gesetzesvorhaben zukunftssicher auf.
Zudem beraten und vertreten wir Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Abrechnungsprüfung
- Abrechnungsstreitigkeiten
- Chefarztverträge
- Compliance
- Entlassmanagement
- Gestaltung von Wahlleistungen
- Kooperationen in der Schnittstelle ambulant & stationär
- Mindestmengen
- Pflegepersonaluntergrenzen
- Qualitätssicherung
Privatklinik
Wer ausschließlich die Behandlung selbstzahlender Patienten beabsichtigt, benötigt lediglich eine gewerberechtliche Konzession gemäß § 30 GewO. Diese muss bedarfsunabhängig von der zuständigen Behörde bei Vorliegen personeller, sächlicher und räumlicher Voraussetzungen erteilt werden. Wir beraten Sie bei der Konzeptionierung Ihrer Privatklinik und im Konzessionsverfahren. Außerdem begleiten wir Sie in Ihrem operativem Geschäft, sei es in Fragen zum Behandlungsvertrag, zur Vergütung, zu Arbeitsverträgen mit ärztlichen und nicht-ärztlichen Mitarbeitern, in miet– und gesellschaftsrechtlichen Fragen oder im Werbe– und Wettbewerbsrecht.
Transformation und Strukturierung
Das Gesundheitswesen befindet sich in einer Phase der Transformation, in der es sich aufgrund technologischer Fortschritte, demographischer Veränderungen, gesellschaftlicher Bedürfnisse und gesamtstaatlicher Vorgaben stark verändert. Krankenhausbetreiber tragen dabei eine große Verantwortung für ihre Region. Allein die anstehende Krankenhausreform bringt dabei viele zum Teil einschneidende Herausforderungen mit sich. Wir begleiten Sie im Rahmen von Umstrukturierungen, Sanierungen und Insolvenzen oder im Rahmen einer Neuausrichtung – von den ersten Planungen bis zur konkreten Umsetzung. Gern arbeiten wir dazu in interdisziplinären Teams mit anderen spezialisierten Beratern und Inhouse-Teams zusammen.
Transaktionen
Kauf und Verkauf von Krankenhäusern sind keine gewöhnlichen Transaktionen. Denn neben den klassischen M&A- Kompetenzen sind eine vertiefte Kenntnis des Marktkonzeptes sowie Erfahrung im operativen Geschäft der Betreiber unerlässlich. Außerdem sind Kenntnisse im Medizin- und Pflegerecht, umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den Entscheidern bei Aufsichtsbehörden und Kassen sowie eine hohe Kompetenz bei Vertragsverhandlungen erforderlich. Wir sprechen die Sprache aller Beteiligten und haben bereits einige Transaktionen unterschiedlicher Größe begleitet.
Kooperationen
Behandlungen werden oftmals arbeitsteilig erbracht; die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind vielfältig. Ob mit Ärzten, MVZ, Ärztenetzen, Reha- oder Pflegeeinrichtungen, im Rahmen von Outsourcing oder der Nutzung von OP-Kapazitäten. Wir stehen Ihnen beratend und vertragsgestaltend zur Seite. Kooperationen weisen dabei viele rechtliche Facetten auf und erfordern regelmäßig eine vertiefte Kenntnis im Vertragsarzt-, Krankenhaus-, Abrechnungs-, Miet- und zuletzt auch Strafrecht und die gedankliche Verbindung dieser Teilaspekte. Nach sorgfältiger Analyse der konkreten Interessenlage und der gesetzlichen Vorgaben entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte Konzepte und gestalten dazugehörige Verträge. Und wenn es trotzdem einmal nicht so verläuft wie erhofft unterstützen wir Sie auch bei streitigen Auseinandersetzungen, um Ihre Interessen zu wahren und notfalls auch vor Gericht durchzusetzen.
Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag ist das Herzstück der Zusammenarbeit und wird vielfach von spezifischen medizinischen Vorgaben geprägt. Wir beraten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen für angestellte Vertragsärzte, Chefärzte oder Geschäftsführer und auch nicht-ärztlichen Mitarbeiten. Genauso helfen wir in kritischen Situationen, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Umstrukturierungs- oder Transformationsprozesse begleiten wir gemeinsam mit arbeitsrechtlichen Partnern, mit denen wir unsere Kompetenzen vereinen.
Datenschutz
Die Gesundheitsdaten von Patienten sind durch das Datenschutzrecht und flankierend durch das Strafrecht besonders geschützt. Gerade bei Umstrukturierungen oder in Digitalisierungsprojekten ist die Kenntnis der eigenen Leitplanken unerlässlich und die bestehenden Optionen müssen ständig ausgelotet werden. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam Lösungen, gleich, ob Sie ihre Behandlungsabläufe datenschutzrechtlich absichern wollen oder ob Sie neue Lösungen anstreben. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung zukunftsträchtiger Lösungen. Zudem unterstützen wir Sie im alltäglichen Bereich des Datenschutzrechts, etwa bei der Erfüllung der Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber den Betroffenen. Auch im Worst-Case einer Datenschutzverletzung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir zeigen Ihnen die Lösungsmöglichkeiten auf und unterstützen Sie insbesondere gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden.
Haftung
Wir vertreten Sie in Fällen der Inanspruchnahme durch Patienten oder Krankenkassen. Wo gehobelt wird, fallen auch Späne. Bei aller Sorgfalt geschehen manchmal trotzdem Fehler. Dann geht es darum, einen fairen Ausgleich für erlittene Schäden zu schaffen. Oft erweist sich der Versuch einer patientenseitigen Inanspruchnahme auch als unberechtigt, der Vorwurf mangelhafter Aufklärung als nicht tragfähig. Die effektive Prozessführung im Bereich der Behandlungsfehlerhaftung erfordert dabei eine dezidierte Kenntnis der maßgeblichen Normen sowie der zugehörigen Rechtsprechung. Auch präventiv lässt sich – gerade im Bereich der Dokumentation – mit eine ungünstige prozessuale Ausgangslage vermeiden, wenn diesbezügliche systemische Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden.
Digital Health
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und damit verbundene neuartige Versorgungsszenarien bergen viele Vorteile, werfen jedoch oft neue Rechtsfragen auf. Ob es um elektronische Datenverarbeitung, etwa bei der elektronischen Patientenakte, um telemedizinische Interaktionen zwischen Ärzten und Patienten, die digitale Entscheidungsunterstützung von Ärzten, um Patientenselbstbehandlung, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen oder um Patienten-Self-Service geht. Wir stehen Ihnen sowohl für einzelne Fragen als auch in komplexen Digitalisierungsprojekten zur Verfügung.
Compliance
Vieles, was außerhalb des Gesundheitswesens als ökonomisch sinnvolles Verhalten wahrgenommen und gelebt wird, ist in der Medizin unzulässig. Denkbare Fehlerquellen sind insbesondere das Krankenhaus- und das Vertragsarztrecht, aber auch sonstige sozial- und vergütungsrechtliche Fragen oder vermeintlich attraktive Kooperationsmodelle. Compliance im Gesundheitswesen ist dabei mehr als „nur“ Strafrecht, wobei sorgloses Verhalten auch ohne böse Absicht schnell in staatswaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen mündet. Im Rahmen einer Risikoanalyse identifizieren wir die Stolperfallen und reduzieren daraus entstehende Gefahren. Wir helfen Ihnen auch, wenn der Ernstfall eintritt. Noch lieber unterstützen wir Sie im Vorfeld bei der Etablierung eines Compliance-Systems und der Behebung möglicher Schwachstellen.
Sehr gern sind wir zum Schutz Ihres Krankenhauses aber auch zum Schutz von Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Mandatsträgern als anwaltliche Meldestelle im Rahmen eines speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Hinweisgebersystems tätig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.