Ärzte und Zahnärzte

Wir beraten und vertreten ärztliche und zahnärztliche Leistungserbringer in allen Fragen des Medizinrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten: Mediziner, die sich in eigener Praxis niederlassen wollen oder den Nachfolgeprozess planen und dabei mit den vielfältigen Fragen des Vertrags(zahn)arztrechts konfrontiert sind ebenso wie Chefärzte, die ihren Arbeitsvertrag hinsichtlich rechtlicher Fallstricke überprüfen möchten.

Wir sind bundesweit tätig und mit vielen regionalen Besonderheiten vertraut, haben Ansprechpartner vor Ort und verstehen uns als Mittler und Vertreter gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen, Zulassungsgremien und Kammern.

Praxisgründung

Neugründung, Nachfolge oder Eintritt in eine bestehende Struktur erfordern weitreichende Entscheidungen, die gründlich überlegt sein wollen. Neben der persönlichen Festlegung auf den Praxisort schließt man regelmäßig einen Praxiskaufvertrag, einen Gesellschaftsvertrag, einen Praxismietvertrag, Arbeitsverträge und einen Darlehensvertrag, mit dem der Praxiskauf sowie Umbauten und Investitionen in Infrastruktur finanziert werden. Zudem gilt es zum Teil komplexe zulassungsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen zu lösen.

Praxisnachfolge

Eine erfolgreiche Praxisnachfolge – ob an einen Kollegen oder an eine MVZ-Gruppe – erfordert regelmäßig eine langfristige Planung. Regelmäßig sind dabei die eigene Lebens- und Finanzplanung, die Vorstellungen etwaiger Mitgesellschafter, miet- und immobilenrechtliche Themen sowie steuerliche Aspekte in Einklang zu bringen. Auch die Suche nach geeigneten Nachfolgern oder Partnern kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufs- oder Beteiligungsprozess.

Kooperationen

Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften, Apparate- und Laborgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Praxis-/Ärztenetze und Managementgesellschaften. All das sind denkbare Kooperationen, bei denen wir Ihnen beratend wie vertragsgestaltend zur Seite stehen. Kooperationen weisen dabei viele rechtliche Facetten auf und erfordern regelmäßig eine vertiefte Kenntnis im Vertragsarzt-, Krankenhaus-, Abrechnungs-, Miet- und zuletzt auch Strafrecht und die gedankliche Verbindung dieser Teilaspekte. Auch das Outsourcing einzelner Tätigkeitsbereiche muss fortwährend den Maßgaben der Gerichte angepasst werden. Wir entwicklen für Sie maßgeschneiderte Konzepte und gestalten dazugehörige Verträge.

Praxis-Check-up

Viele etablierte Praxen werden auf erstaunlich instabilen rechtlichen Grundlagen betrieben. In unserer Beratungspraxis sehen wir regelmäßig Gesellschafts-, Kooperations-, Miet- oder Arbeitsverträge mit teilweise existenzbedrohendem, jedenfalls aber wachstums- oder nachfolgegefährdendem Potenzial. Bei frühzeitiger Prüfung lassen sich viele Probleme identifizieren und lautlos korrigieren.

Mietrecht

Der Mietvertrag ist eine wesentliche Grundlage für den langfristigen und nachhaltigen Betrieb Ihrer Praxis. Fehler können rasch zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen. Der Mietvertrag muss daher einerseits ein stabiles Fundament darstellen, andererseits größtmögliche Flexibilität bezogen auf alle zukünftigen Entwicklungen der Praxis ermöglichen – sei es für die Ausweitung des Praxisbetriebes, die Aufnahme und das Ausscheiden von Partnern oder die Umwandlung z.B. in ein MVZ oder die Übertragung des Vertrages im Rahmen der Praxisnachfolge.

Strukturierung

Sie möchten Ihre Praxis oder Ihr MVZ weiterentwickeln, ob mit zusätzlichen Versorgungsaufträgen, Ärzten und neuen Standorten oder mit weiteren Partnern? Oder Sie möchten z.B. Ihre Berufsausübungsgemeinschaft mit vielen individuellen Partnern in einen entscheidungsstarken Verbund überführen, der zugleich die zukünftige Beteiligung Dritter oder einen späteren Verkauf ermöglicht? Viele Strukturen sind historisch gewachsen, bedürfen hierzu allerdings einer Neuausrichtung.

Gesellschaftsrecht

Welche Rechtsform ist die richtige? Wie sollen Entscheidungen in meiner Gesellschaft getroffen werden? Was passiert, wenn Gesellschafter ausscheiden (wollen) und neue in die Gesellschaft eintreten (möchten)? Passt mein bestehender Gesellschaftsvertrag noch zum Gesellschaftszweck und welche Auswirkungen hat das 2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)? Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Fragen kann oftmals teuren und nervenaufreibenden Ärger ersparen, wenn die Interessen der Gesellschafter sich später verändern. Vereinbaren Sie von Anfang an klare Regeln, wie die Zusammenarbeit in Ihrer Gesellschaft funktionieren soll. Wenn all das nicht hilft, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Konfliktfall zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Interessen durchzusetzen.

Vertrags(zahn)arztrecht

Das Vertrags(zahn)arztrecht überformt viele Bereiche des Medizinrechts: Von Niederlassung und Nachbesetzung sowie Zulassungsverzicht zugunsten von Anstellungen, über Anstellungsgenehmigungen, Sonderbedarfe, Jobsharing bis hin zur Genehmigung von Zweigpraxen aber auch zu Zulassungsentziehungsverfahren. Gerade im Zusammenhang von Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder Transaktionen ist eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Zulassungsgremien und den Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen unerlässlich.

Telemedizin

Fernbehandlung, Videosprechstunde, Home-Office für Ärzte oder DiGA. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und damit verbundene neuartige Versorgungsszenarien bergen viele Vorteile, werfen jedoch oft neue Rechtsfragen auf. Wer haftet, wenn die Software einen radiologisch relevanten Befund übersieht? Was geschieht, wenn in der elektronischen Patientenakte gespeicherte Daten des Patienten verloren gehen oder nicht rechtzeitig dem Nachbehandler zur Verfügung gestellt werden? Wie kombinieren wir die Möglichkeiten digitaler Anwendungen mit klassischen ärztlichen Versorgungsformen? Welche Datenschutzanforderungen sind zu beachten?

Vergütung

Die Vergütung der vertrags- und der privat(zahn)ärztlichen Leistungen erfolgt in unterschiedlichen, streng regulierten Systemen. Oft ist sie komplex geregelt. Wir behalten den Überblick, wenn es um GOÄ, EBM, GOZ, BEMA, ASV, Verträge mit Krankenkassen über die Besondere Versorgung, Wahlleistungen, sachlich-rechnerische Richtigstellung der Abrechnung, Wirtschaftslichkeitsprüfungen, Plausibilität oder Regresse geht. Wir entwerfen für Sie rechtssichere Behandlungsverträge oder Vergütungsvereinbarungen und begleiten Sie in Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern. Auch prüfen wir gern Honorarabrechnungen auf Rechtsfehler, setzen Ihre Honoraransprüche notfalls auch vor Gericht durch und vertreten Sie bei der Abwehr von Honorarrückforderungen.

Haftung

Wir vertreten Sie in Fällen der Inanspruchnahme durch Patienten oder Krankenkassen. Wo gehobelt wird, fallen auch Späne. Trotz aller Sorgfalt geschehen manchmal dennoch Fehler. Dann geht es darum, einen fairen Ausgleich für erlittene Schäden zu schaffen. Oft erweist sich der Versuch einer patientenseitigen Inanspruchnahme auch als unberechtigt, der Vorwurf mangelhafter Aufklärung als nicht tragfähig. Die effektive Prozessführung im Bereich der Behandlungsfehlerhaftung erfordert dabei eine dezidierte Kenntnis der maßgeblichen Normen sowie der zugehörigen Rechtsprechung. Auch präventiv lässt sich – gerade im Bereich der Dokumentation – eine ungünstige prozessuale Ausgangslage vermeiden, wenn diesbezügliche systemische Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden.

Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag ist das Herzstück der Zusammenarbeit und wird vielfach von spezifischen medizinischen Vorgaben geprägt. Sei es durch vertragsärztliche Vorgaben für den Einzelarzt oder für den ärztlichen Leiter im MVZ oder den Chefarzt im Krankenhaus zu beachtende Aspekte. Wir beraten bei der Gestaltung des Vertrags genauso wie in kritischen Situationen, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht.

Berufsrecht

Das Berufsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die ärztliche Berufsausübung und legt Pflichten und Verantwortlichkeiten fest. Neben klassischen Fragen zur Approbation nimmt das Berufsrecht in vielen Fragestellungen eine bedeutsame Position ein, sei es bei der Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern oder bei innovativen Versorgungsansätzen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei den nachstehenden Themen:

  • Approbation oder Berufserlaubnis,
  • Disziplinarverfahren,
  • Weiterbildungsrecht,
  • Beurteilung von Kooperationen,
  • Absicherung von Werbevorhaben und
  • Außendarstellung