Medizinische Versorgungszentren

Wir beraten und vertreten Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und ihre Träger in allen Fragen des Medizinrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten. Ob bei der Gründung, der Strukturierung von Transaktionen oder einer MVZ-Gruppe, den vielfältigen regulatorischen Fragen des Vertrags(zahn)arztrechts im operativen Betrieb oder der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

Wir sind bundesweit tätig, mit vielen regionalen Besonderheiten vertraut, haben Ansprechpartner vor Ort und verstehen uns als Mittler und Vertreter gegenüber dem regulatorischen Umfeld.

Gründung

„Unser“ erstes MVZ haben wir bereits 2006 gegründet. Seitdem hat sich viel verändert. MVZ können insbesondere von Vertrags(zahn)ärzten, zugelassenen Krankenhäusern, nichtärztlichen Dialyseleistungserbringern oder von Kommunen gegründet werden. Auch angestellte Ärzte können Gründer sein, wenn sie zuvor auf ihre Zulassung verzichtet haben. Die regulatorischen Anforderungen an die Gründer sind nicht immer klar und aktuell wieder Gegenstand politischer Reformerwägungen. Wir begleiten Ihre Gründung unter Berücksichtigung dieser regulatorischen Vorgaben und beziehen möglichen Entwicklungen mit ein. Zudem begleiten wir Sie in der Umsetzung.

Betrieb

Einige unserer Anwälte haben Inhouse-Erfahrung in verschiedenen MVZ-Gruppen und Krankenhäusern, sodass wir mit Ihrem operativen Geschäft sowie Prozessen und Strukturen vertraut sind. Wir begleiten Sie im Vertragsarzt– und Berufsrecht, in Abrechnungsfragen, im Rahmen der Digitalisierung und im Datenschutz oder im Arbeitsrecht, Miet- oder Haftungsrecht. Zugleich übernehmen wir für Sie die Kommunikation und Vertretung gegenüber KVen oder KZVen, Kassen, Zulassungsgremien, oder Gesundheitsbehörden. Ob in einzelnen Themen oder als externes Justiziariat. Gerne in enger Zusammenarbeit mit Ihren verantwortlichen Mitarbeitern oder weiteren Dienstleistern.

Vertrags(zahn)arztrecht

Das Vertrags(zahn)arztrecht überformt nahezu alle Bereiche des Medizin-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Kaufrechts: Von der Gründung und Strukturierung einer MVZ Gruppe, im Rahmen von Transaktionen oder im operativen Praxisalltag. Wir stehen in diesen Fragen an Ihrer Seite, bei der Gründung von ÜBAGs zwischen MVZ, Zulassungsverzichten zugunsten von Anstellungen, Anstellungsgenehmigungen, Regelungen zu ärztlichen Leitern, Jobsharings, Sonderbedarfen, Zweigpraxen aber auch in Zulassungsentziehungsverfahren. Gerade im Zusammenhang von Umstrukturierungen oder Transaktionen ist eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Zulassungsgremien und den Kassenärztlichen Vereinigungen unerlässlich.

Transaktionen

Der Kauf– und Verkauf von Praxen oder MVZ ist keine gewöhnliche Transaktion, sondern erfordert dezidierte Kenntnisse im Medizin- und Gesundheitsrecht, um passgenaue Lösungen zu entwickeln. Angefangen vom Letter of Intent über die oftmals vertragsärztlich vorgegebene Strukturierung der Transaktion, der Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung bis hin zur Vertragsgestaltung. Wir unterstützen Sie, egal ob es um die Frage um Fälligkeits- und Vollzugsvoraussetzungen, um Garantien, Freistellungen oder Wettbewerbsverbote geht. Auch begleiten wir Sie in der Integration. Durch langjährige Erfahrung bei der Begleitung größerer Gruppen sind wir mit den Fallstricken vertraut und haben ein tiefes Verständnis für die dahinterstehenden wirtschaftlichen Belange entwickelt.

Gesellschaftsrecht

Die Gründung eines MVZ ist aktuell in der Rechtsform der Personengesellschaft, der eingetragenen Genossenschaft oder der GmbH oder in einer öffentlich rechtlichen Rechtsform möglich. Welche Rechtsform ist die richtige? Wie sollen Entscheidungen getroffen werden? Was passiert, wenn Gesellschafter ausscheiden und neue in die Gesellschaft eintreten ? Passt der bestehende Gesellschaftsvertrag noch zum Gesellschaftszweck und den Interessen der Gesellschafter ? Welche Chancen bietet das 2024 in Kraft tretende „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“? Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Fragen kann oftmals teuren und nervenaufreibenden Ärger ersparen, wenn die Interessen der Gesellschafter sich später verändern. Vereinbaren Sie von Anfang an klare Regeln. Wenn all das nicht hilft, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Konfliktfall zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Interessen durchzusetzen.

Telemedizin

Fernbehandlung, Videosprechstunde, Home-Office für Ärzte oder DiGA. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und damit verbundene neuartige Versorgungsszenarien bergen viele Vorteile, werfen jedoch oft neue Rechtsfragen auf. Wer haftet, wenn die Software einen radiologisch relevanten Befund übersieht? Was geschieht, wenn in der elektronischen Patientenakte gespeicherte Daten des Patienten verloren gehen oder nicht rechtzeitig dem Nachbehandler zur Verfügung gestellt werden? Wie kombinieren wir die Möglichkeiten digitaler Anwendungen mit klassischen ärztlichen Versorgungsformen? Welche Datenschutzanforderungen sind zu beachten?

Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag ist das Herzstück der Zusammenarbeit und wird vielfach von spezifischen medizinischen Vorgaben geprägt.  Wir beraten bei der Gestaltung der Verträge für im MVZ tätige Gesellschafter, ärztlicher Leiter oder Geschäftsführer. Genauso unterstützen wir Sie in kritischen Situationen, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Umstrukturierungs- oder Transformationsprozesse begleiten wir gemeinsam mit arbeitsrechtlichen Partnern, mit denen wir unsere Kompetenzen vereinen.

Datenschutz

Das Datenschutzrecht wirkt sich auf jede Phase der Behandlung aus, von der Kontaktaufnahme über die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern bis hin zum Abschluss der Behandlung. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um Ihre Behandlungsabläufe datenschutzrechtlich abzusichern und innovative Lösungen für den Gesundheitsmarkt zu ermöglichen. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung zukunftsträchtiger Lösungen. Auch im Worst-Case einer Datenschutzverletzung stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie insbesondere gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Kooperationen

Behandlungen werden oftmals arbeitsteilig erbracht; die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind vielfältig. Ob mit Ärzten, MVZ, Ärztenetzen, Reha- oder Pflegeeinrichtungen, im Rahmen von Outsourcing oder der Nutzung von OP-Kapazitäten.  Wir stehen Ihnen beratend und vertragsgestaltend zur Seite. Kooperationen weisen dabei viele rechtliche Facetten auf und erfordern regelmäßig eine vertiefte Kenntnis im Vertragsarzt-, Krankenhaus-, Abrechnungs-, Miet- und zuletzt auch Strafrechtund die gedankliche Verbindung dieser Teilaspekte. Nach sorgfältiger Analyse der konkreten Interessenlage und der gesetzlichen Vorgaben entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte Konzepte und gestalten dazugehörige Verträge. Und wenn es trotzdem einmal nicht so verläuft wie erhofft, unterstützen wir Sie auch bei streitigen Auseinandersetzungen, um Ihre Interessen zu wahren und notfalls auch vor Gericht durchzusetzen.

Gewerbliches Mietrecht

Der Mietvertrag ist eine wesentliche Grundlage für den langfristigen und nachhaltigen Betrieb Ihres MVZ. Auf seiner Grundlage müssen im Idealfall alle zukünftigen Entwicklungen möglich sein, sei es die Ausweitung Ihres Betriebes um weitere Geschäftsfelder, die Aufnahme von Praxisgemeinschaftern oder Untermietern, die Übertragung des Vertrages im Rahmen von Umstrukturierungen und Verkäufen. Ebenso sollten Sie vor Konkurrenz im eigenen Haus oder umfangreichen Rückbauverpflichtungen geschützt sein. Regelungen, die der gesetzlichen Form nicht entsprechen, führen bei befristeten Mietverträgen regelmäßig zur gesetzlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten. Ein ungünstiger oder (ungewollt) unbefristeter Mietvertrag kann so schnell zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen.

Vergütung

Die Vergütung der vertrags- und der privat(zahn)ärztlichen Leistungen erfolgt in unterschiedlichen, streng regulierten Systemen und ist oft komplex. Wir behalten den Überblick, wenn es um GÖÄ, EBM, GOZ, BEMA, ASV, Verträge mit Krankenkassen über die Besondere Versorgung, Wahlleistungen, sachlich-rechnerische Richtigstellung der Abrechnung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Plausibilität oder Regresse geht. Wir entwerfen für Sie rechtssichere Behandlungsverträge oder Vergütungsvereinbarungen und begleiten Sie in Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern. Auch prüfen wir gern Honorarabrechnungen auf Rechtsfehler, setzen Ihre Honoraransprüche notfalls auch vor Gericht durch und vertreten Sie bei der Abwehr von Honorar-Rückforderungen.

Berufsrecht der Heilberufe

Das Berufsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausübung und legt die Pflichten und Verantwortungen fest. Neben den klassischen Fragen zur Approbation nimmt das Berufsrecht bei vielen Fragestellungen eine bedeutsame Rolle ein, sei es bezogen auf die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern oder bei der Realisierung innovativer Versorgungsansätze. Wir unterstützen Sie insbesondere bei den nachstehenden Themen:

  • Approbation oder Berufserlaubnis,
  • Disziplinarverfahren,
  • Weiterbildungsrecht,
  • Beurteilung von Kooperationen,
  • Absicherung von Werbevorhaben und
  • der Außendarstellung.

Heilmittelwerberecht

Darf ich bei Facebook, Instagram & Co. meine ärztliche Leistungen bewerben? Welche Grenzen gelten dabei? Und welche Konsequenzen drohen mir im Falle eines Verstoßes? Wie reagiere ich auf eine Abmahnung? All diese Fragen haben mit dem Aufkommen neuer Werbemöglichkeiten neue Relevanz erlangt. Für ihre Beantwortung sind nicht nur das Berufsrecht, sondern auch die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes relevant. Denkbar sind somit nicht nur Auseinandersetzungen mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden, sondern auch Konflikte mit Wettbewerbern.

Haftung

Wo gehobelt wird, fallen auch Späne. Bei aller Sorgfalt geschehen manchmal trotzdem Fehler. Dann geht es darum, einen fairen Ausgleich für erlittene Schäden zu schaffen. Wir vertreten Sie in Fällen der Inanspruchnahme durch Patienten oder Krankenkassen. Oft erweist sich der Versuch einer patientenseitigen Inanspruchnahme auch als unberechtigt, der Vorwurf mangelhafter Aufklärung als nicht tragfähig. Die effektive Prozessführung im Bereich der Behandlungsfehlerhaftung erfordert dabei eine dezidierte Kenntnis der maßgeblichen Normen sowie der zugehörigen Rechtsprechung. Auch präventiv lässt sich – gerade im Bereich der Dokumentation – eine ungünstige prozessuale Ausgangslage vermeiden, wenn diesbezügliche systemische Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden.

Compliance

Vieles, was außerhalb des Gesundheitswesens als ökonomisch sinnvolles Verhalten wahrgenommen und gelebt wird, ist in der Medizin unzulässig. Denkbare Fehlerquellen sind insbesondere das Vertragsarztrecht, aber auch sozial- und vergütungsrechtliche Fragen oder vermeintlich attraktive Kooperationsmodelle. Compliance im Gesundheitswesen ist dabei mehr als „nur“ Strafrecht, wobei sorgloses Verhalten auch ohne böse Absicht schnell in staatswaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen mündet. Im Rahmen einer Risikoanalyse identifizieren wir die Stolperfallen und reduzieren daraus entstehende Gefahren. Wir helfen Ihnen, wenn der Ernstfall eintritt. Noch lieber unterstützen wir Sie im Vorfeld bei der Etablierung eines Compliance-Systems und der Behebung möglicher Schwachstellen.

Sehr gern sind wir zum Schutz Ihrer MVZ aber auch zum Schutz von Geschäftsführern und Beiräten als anwaltliche Meldestelle im Rahmen eines speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Hinweisgebersystems tätig. Weite Informationen erhalten Sie hier.