Öffentliche Hand

Für Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft gelten oft besondere Anforderungen. Nicht alles, was Privaten möglich ist, kann daher ohne Weiteres umgesetzt werden.

Betrieb öffentlicher Gesundheits-Einrichtungen

Wir begleiten seit vielen Jahren öffentliche Gesundheitseinrichtungen – ob große Universitätsklinika oder kommunale Krankenhäuser, MVZ oder Gesundheitszentren oder Pflegeeinrichtungen  in allen operativen und strategischen Belangen. Dabei haben wir auch ein vertieftes Verständnis für die strukturellen und politischen Zusammenhänge sowie das manchmal auch erforderliche Fingerspitzengefühl erworben.

Kommunale MVZ und Gesundheitszentren

„Unser“ erstes kommunales Gesundheitszentrum haben wir bereits 2014 gegründet. Seitdem haben wir viel Erfahrung mit der Gründung und dem Betrieb von kommunalen MVZ, Gesundheitszentren und Ärztehäusern gesammelt. Die zentrale Herausforderung liegt in der Sicherstellung der dauerhaften ärztlichen Versorgung der Menschen vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen. Immer wichtiger wird dabei der Eisatz digitaler Technologien. Wir entwickeln mit Ihnen tatsächliche und rechtliche Lösungen und etablieren diese – vom Eigenbetrieb über Managementverträge bis hin zu Betreibermodellen.

Neue Versorgungs-Strukturen

Die flächendeckende und nachhaltige ärztliche Versorgung ist eine der zentralen Herausforderungen von Krankenkassen, Bund, Ländern und Kommunen. Bereits 2012 haben wir eine die Gründung einer ersten KV-Sicherstellungspraxis und 2014 die eines kommunalen Gesundheitszentrums begleitet. Dabei haben wir gelernt, worauf es wirklich ankommt. Wir beraten Sie bei der Konzeptionierung und Entwicklung, ob vor Ort, in der Region oder wenn es darum geht, neue Versorgungsstrukturen gesetzlich oder vertraglich zu etablieren. Gerne begleiten wir Sie auch wissenschaftlich fundiert mit einem Rechtsgutachten.

Transformation und Strukturierung

Das Gesundheitswesen befindet sich in einer Phase der Transformation, in der es sich aufgrund technologischer Fortschritte, demographischer Veränderungen, gesellschaftlicher Bedürfnisse und gesamtstaatlicher Vorgaben stark verändert. Als Krankenhaus- oder Pflegebetreiber tragen öffentliche Unternehmen und Körperschaften eine große Verantwortung für ihre Region. Allein die anstehende Krankenhausreform birgt dabei viele zum Teil einschneidende Herausforderungen. Wir begleiten Sie im Rahmen von Umstrukturierungen, Sanierungen oder Insolvenzen oder bei einer Neuausrichtung, von den ersten Planungen bis zur konkreten Umsetzung.

Digital Health

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und damit verbundene neuartige Versorgungsszenarien bergen viele Vorteile, werfen jedoch oft neue Rechtsfragen auf. Ob es um elektronische Datenverarbeitung, um digitale Interaktionen zwischen Ärzten und Patienten, Homeoffice, die digitale Entscheidungsunterstützung von Ärzten, um Patientenselbstbehandlung, etwa durch DiGAs oder Diagnosetools, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen oder um Patienten-Self-Service geht. Wir stehen Ihnen sowohl für einzelne Fragen als auch in komplexen Digitalisierungsprojekten zur Verfügung.

Datenschutz

Die Gesundheitsdaten von Patienten oder Heimbewohnern sind durch das Datenschutzrecht und flankierend durch das Strafrecht besonders geschützt. Gerade bei Umstrukturierungen oder in Digitalisierungsprojekten ist die Kenntnis der eigenen Leitplanken unerlässlich und die bestehenden Optionen müssen kontinuierlich ausgelotet werden. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam Lösungen, gleich, ob Sie ihre Behandlungsabläufe datenschutzrechtlich absichern wollen oder ob Sie neue Lösungen anstreben. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung zukunftsträchtiger Lösungen. Zudem begleiten wir Sie im alltäglichen Bereich des Datenschutzrechts und unterstützen Sie bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten und Informationspflichten gegenüber den Betroffenen. Auch im Worst-Case einer Datenschutzverletzung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir zeigen Ihnen die Lösungsmöglichkeiten auf und unterstützen Sie auch im Kontakt mit den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Compliance

Vieles, was außerhalb des Gesundheitswesens als ökonomisch sinnvolles Verhalten wahrgenommen und gelebt wird, ist in der Medizin unzulässig. Denkbare Fehlerquellen sind insbesondere das Krankenhaus- sowie das Vertragsarztrecht, aber auch sozial- und vergütungsrechtliche Fragen oder vermeintlich attraktive Kooperationsmodelle. Compliance im Gesundheitswesen ist dabei mehr als „nur“ Strafrecht, wobei sorgloses Verhalten auch ohne böse Absicht schnell in staatswaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen mündet. Im Rahmen einer Risikoanalyse identifizieren wir die Stolperfallen und reduzieren daraus entstehende Gefahren. Wir helfen Ihnen, wenn der Ernstfall eintritt. Noch lieber unterstützen wir Sie im Vorfeld bei der Etablierung eines Compliance-Systems und der Behebung möglicher Schwachstellen.

Sehr gern sind wir für Sie zum Schutz Ihrer Unternehmen aber auch zum Schutz von Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Mandatsträgern als anwaltliche Meldestelle im Rahmen eines speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Hinweisgebersystems tätig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.