Pflegerecht für die Praxis
Die Rechtsthemen, die im Alltag von Pflegeeinrichtungen den Unterschied machen – in 15 Kapiteln, verständlich erklärt, mit Praxisfragen, typischen Fehlern und Praxistipps.
PDF · Rechtsstand September 2026 · kostenlos · ohne Registrierung

- Aufbauen: Zulassung, Heim- und Baurecht, Heimvertrag und Entgelterhöhung
- Finanzieren: Entgeltbausteine, Pflegesatzverhandlung und Schiedsstelle, Investitionskosten
- Betreiben: Personal, Prüfungen, Abrechnung, Haftung, Telematik und Compliance
- Verändern: Krise und Konflikt, Kauf und Verkauf, Restrukturierung
Mit Hinweisen zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).
Standort Berlin
Ihre Ansprechpartner
Für den Leitfaden, die gedruckte Broschüre und alle Fragen rund um das Pflegerecht erreichen Sie uns am Berliner Standort in der Meinekestraße.
Kontakt Berlin
medlegal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Meinekestraße 13
10719 Berlin
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E-Mail
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Dr. iur. Johannes Arndt LL.B.
Partner · Rechtsanwalt · Leitung Standort Berlin
Er leitet den Berliner Standort der Kanzlei und berät Träger der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Er führt Vergütungs-verhandlungen und Schiedsstellenverfahren, übernimmt die Kommunikation mit Behörden und begleitet Gründungen, Käufe und Betriebseinstellungen.
Autor der Leitfäden „Pflegerecht für die Praxis“.

Dr. iur. Melanie Arndt
Partnerin · Rechtsanwältin · Fachanwältin für Medizinrecht und Verwaltungsrecht
Seit 1985 zugelassen und seit über zwanzig Jahren auf die Pflege- und Sozialdienstleistungsbranche spezialisiert. Sie begleitet Pflegesatz- und Investitionskosten-verhandlungen, vertritt in Schiedsverfahren und gegenüber Aufsichtsbehörden, gestaltet Heim- und Pachtverträge und berät im öffentlichen Baurecht.
Was wir tun
Pflegerecht entlang des Lebenszyklus Ihrer Einrichtung
Wir beraten so, wie unsere Leitfäden aufgebaut sind: in den vier Phasen, die jede Einrichtung durchläuft – und mit dem Wissen, wer auf der anderen Seite des Tisches sitzt: Landesverbände der Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger, Heimaufsicht, Medizinischer Dienst, Investoren.
Teil A
Aufbauen
Vom Konzept zur Zulassung
- Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI, Verträge zur häuslichen Krankenpflege nach § 132a SGB V
- Landesheimrecht, Anzeigen, Konzepte für neue Wohnformen
- Baurecht, Sonderbau, Brandschutz
- Heimverträge nach WBVG, Pflegeverträge nach § 120 SGB XI
- Gründung, Rechtsform, Trägerwechsel
Teil B
Finanzieren
Vergütung durchsetzen
- Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen (SGB XI, SGB XII, SGB IX)
- Schiedsstellenverfahren und Klagen vor dem Landessozialgericht
- Investitionskosten: Zustimmungsbescheide, Vereinbarungen, gesonderte Berechnung
- Entgelterhöhungen gegenüber Bewohnern
- Behandlungspflege: Verträge, Schiedsperson, Rechnungsprüfung
Teil C
Betreiben
Den Alltag rechtssicher machen
- Qualitätsprüfungen, Heimaufsicht, Gesundheitsamt
- Rückforderungen, Vergütungskürzungen, Abrechnungsprüfungen
- Haftung, Dokumentation, freiheitsentziehende Maßnahmen
- Arbeitsrecht in der Pflege, Tariftreue, Personalbemessung
- Telematikinfrastruktur, Datenschutz, Hinweisgeberschutz
Teil D
Verändern
Krise, Transaktion, Sanierung
- Kündigung des Versorgungsvertrags, Eilrechtsschutz
- Kauf und Verkauf von Einrichtungen, Due Diligence
- Restrukturierung, StaRUG, Eigenverwaltung
- Betriebseinstellung und Nachfolge
- Konflikte mit Investoren und Verpächtern
Aus der Praxis
Typische Mandate
- Pflegesatzverhandlung bis zur Schiedsstelle – mit Kalkulation, Fristenmanagement und Schiedsantrag zum richtigen Zeitpunkt
- Zustimmungsbescheid zu den Investitionskosten anfechten, Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger verhandeln
- Kritischen MD-Prüfbericht angreifen, Maßnahmenbescheid und Vergütungskürzung abwehren
- Rückforderung der Kassen aus Hochrechnung prüfen und begrenzen
- Wohngemeinschaft ordnungsrechtlich absichern: Verträge, Wahlfreiheit, Wohngruppenzuschlag
- Kauf oder Verkauf einer Einrichtung – vom Versorgungsvertrag bis zur Überleitung der Heimverträge
- Sanierung in Eigenverwaltung bei fortlaufender Versorgung
Für wen wir arbeiten
Unsere Mandanten
Träger jeder Rechtsform – gemeinnützig, privat und kommunal – von der einzelnen Einrichtung bis zur Gruppe. Bundesweit, aus Berlin.
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen
Pflegeheime, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege. Von der Zulassung über Pflegesatz und Investitionskosten bis zur Prüfung und Sanierung.
Ambulante Pflegedienste
Versorgungsvertrag und Krankenkassenvertrag, Vergütung nach § 89 SGB XI, Behandlungspflege, Leistungsnachweise, Telematik – und die Liquidität im Blick.
Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen
Ambulant betreute und Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen: Vertragsarchitektur, Wohngruppenzuschlag, Ordnungsrecht.
Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe
Leistungserbringer nach SGB IX und SGB VIII: Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, Betriebserlaubnis, Aufsicht.
Investoren, Verpächter, Kapitalgeber
Betreiberimmobilien, Pacht- und Betreiberverträge, Transaktionen, öffentliches Baurecht.
So arbeiten wir
Vier Grundsätze
Wir kennen die Zahlen
Pflegesatz, Investitionskosten und Vergütungsvereinbarungen sind Rechenwerke. Wir verhandeln mit Verständnis für Kalkulation, Belegung und Refinanzierung – nicht nur für Paragrafen.
Wir sprechen mit Behörden
Heimaufsicht, Kassen, Sozialhilfeträger, Staatsanwaltschaft: Wir übernehmen die Kommunikation und halten alle Verfahren in einer Hand.
Wir halten Fristen
Sechs Wochen bis zur Schiedsstelle, ein Monat gegen den Bescheid, vier Wochen für die Entgelterhöhung: Wir kennen die Fristen, die Erlöse entscheiden.
Wir teilen unser Wissen
Leitfäden, Lehre und Publikationen gehören für uns zur Beratung. Wer versteht, was gilt, trifft bessere Entscheidungen – mit oder ohne Anwalt.
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