Wolfgang Frahm

OF COUNSEL

Wolfgang Frahm war bis zum 31.01.2026 Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig. Seit dem  01.02.2026 ist er nicht-anwaltlicher Of Councel und wissenschaftlicher Berater unserer Kanzlei bei arzthaftungsrechtlichen Fragestellungen.

Er war drei Jahre lang als wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem für die Arzthaftung zuständigen VI. Zivilsenat des BGH tätig und ist danach als Richter seit 1999 beim OLG Schleswig mit Arzthaftungssachen befasst, seit 2013 Vorsitzender des für Arzthaftungssachen zuständigen Spezialsenats. Er ist u.a. Mitautor des in der 7. Auflage erschienenen Standardwerks Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 2020, des Buches Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, 2. Aufl. 2024, und der Schrift Jansen u.a., Medizin und Standard, 2020. Darüber hinaus ist er bundesweit gefragter Dozent in der Richter- und der Rechtsanwaltsfortbildung und gilt mit alledem als der bekannteste Arzthaftungsrichter in Deutschland. Außerdem ist Herr Frahm in der Sachverständigenfortbildung für Ärzte- und Zahnärztekammern tätig.

Wolfgang Frahm arbeitete 2017/2018 in der Expertengruppe „Medizinischer Standard“ des Instituts für Medizinrecht der Universität Köln mit und befasste sich 2019/2020 in einer Expertengruppe des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School Hamburg mit der „Ärztliche Aufklärung“. 2016/2017 war er als Vertreter für das Land Schleswig-Holstein Mitglied der Arbeitsgruppe der Landesjustizministerien zum Thema „Verbesserung des Arzthaftungsrechts“.

Vita

1988

Ernennung zum Richter in Schleswig-Holstein

1994-1997

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem für das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

1997

Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht in Schleswig

Seit 1999

Tätigkeit in dem für die Arzthaftung zuständigen Spezialsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

2013

Übernahme des Vorsitzes dieses Senats als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Aktivitäten, Mitgliedschaften und Engagement
  • Deutsche Anwaltakademie

  • Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 08.04.2023 (5 U 26/23) zum Grundsatz der Fachgleichheit bei medizinischen Sachverständigen innerhalb eines Arzthaftungsprozesses, MedR 2025, 49
  • Anmerkung zum Urteil des BGH vom 05.12.2023 (VI ZR 108/21) zur Indizwirkung der inhaltlichen Richtigkeit einer Behandlungsdokumentation bei der Beweiswürdigung, NJW 2024, 448
  • Erste Schritte zur „Stärkung der Patientenrechte„, ZRP 2024, 175
  • Anmerkung zum Beschluss des OLG Oldenburg vom 07.02.2024 (5 U 33/23) zu Fragen zur Beweislastumkehr bei Befunderhebungsfehlern, MedR 2024, 988
  • Der Aufklärungsfehler in der Arzthaftung, NJW 2022, 2899
  • Anmerkung zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 20.08.2021 (17 W 16/21) zur Besorgnis der Befangenheit bei unsachlicher Äußerung des Sachverständigen, MedR 2022, 751
  • Der Behandlungsfehler in der Arzthaftung, NJW 2021, 216
  • Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 13.10.2020 (VI ZR 348/20) zur Frage der Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler, MedR 2021, 649
  • Anmerkung zum Urteil des BGH vom 26.05.2020 (VI ZR 213/19) zum Befunderhebungsfehler bei fehlendem Hinweis auf weiteren Abklärungsbedarf, NJW 2020, 2470
  • Erfolgreiche Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen, MedR 2019, 157
  • Der Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess, MedR 2019, 117
  • Medizin und Standard – Verwerfungen und Perspektiven, MedR 2018, 447
  • Hygiene – Ein Haftungsproblem, RDG 2013, 13
  • Die ärztliche Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen, ZMGR 2010, 138
  • Die Zulässigkeit der Delegation ärztlicher Leistungen auf nichtärztliches Personal, VersR 2009, 1576
  • Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 14.10.2008 (VI ZR 7/08) zur Sachverständigenanhörung und zum Beweismaß bei Arzthaftungsprozessen, MedR 2009, 662
  • Die ärztlichen Aufklärungspflichten, SchlHA 2005, 394