E-Rezept und rechtssichere Plattformlösungen für IT-Dienstleister, Apotheker und Ärzte
Die Einführung des E-Rezepts wirft weiterhin viele Fragen auf – nicht zuletzt mit Blick auf den im Zuge des Digital-Gesetzes zum 26.03.2024 neu geschaffenen § 360 Abs. 16 SGB V.
Danach sind die Bereitstellung und der Betrieb von IT-Systemen, die der Übermittlung von E-Rezepten oder elektronischen Zugangsdaten hierzu außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) dienen, grundsätzlich untersagt. Wenngleich das Gesetz Ausnahmen vorsieht, ergeben sich hieraus schwierige Rechtsfragen an der Schnittstelle des Krankenversicherungs- zum Apothekenrecht (§ 11 Abs. 1a ApoG).
Vor diesem Hintergrund beraten wir sowohl IT-Dienstleister als auch Apotheker und Ärzte bei der Ausgestaltung von Plattformlösungen, mit denen sich der Weg des E-Rezepts vom Arzt zur Apotheke rechtssicher abbilden lässt.