Mit Blick auf das aktuellen BGH-Urteil zu DR.RICK und DR.NICK (Urt. v. 31.07.2025 – I ZR 170/24), das nicht nur in der Fachwelt viel Resonanz gefunden hat, wird deutlich, wie schwierig es ist, die Grenzen ärztlicher Werbung auf Social Media einzuhalten. Nicht nur die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bleibt rechtlich ein heikles Thema.  Social Media ist für viele Ärzte, Praxen und Kliniken längst Teil der modernen Patientenkommunikation. Doch gerade für Ärzte gelten beim Auftritt in Netzwerken wie Instagram, Snapchat oder TikTok sensible rechtliche Vorgaben. In dem aktuellen Artikel unserer Kollegin Thea Schiller „Risiken und Nebenwirkungen ärztlicher Kommunikation über Social Media“ beleuchten wir die wichtigsten rechtlichen Fallstricke.

Wesentliche Kernaussagen des Artikels:

  • Die sachliche und evidenzbasierte Vermittlung medizinischer Informationen ist erlaubt, darf aber – auch bei Verwendung von Fallbeispielen aus der Praxis – nicht die ärztliche Schweigepflicht verletzen.
  • Werbung muss immer sachlich und wahrheitsgemäß sein; irreführende oder übertriebene Darstellungen sind verboten.
  • Werbung für medizinische Produkte oder Behandlungen unterliegt strengen gesetzlichen Beschränkungen.
  • Die Trennung der ärztlichen Tätigkeit von gewerblichen Nebenaktivitäten auf Social Media ist berufsrechtlich zwingend, um die ärztliche Unabhängigkeit zu wahren.
  • Ärztliche Profile sollten klar von kommerziellen Aktivitäten getrennt werden, um Rechtsrisiken zu minimieren
  • Auf Social Media muss das Arzt-Patienten-Verhältnis klar und professionell bleiben, individuelle Behandlungen oder Diagnosen sollten nicht über solche Kanäle erfolgen.

Zur Minimierung rechtlicher Risiken ist es ratsam, Social-Media-Kanäle im beruflichen Kontext reflektiert und unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Dabei sollten für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche (Vermittlung medizinischer Inhalte sowie Vermarktung eigener Produkte oder Dienstleistungen) separate Accounts genutzt werden.

Thea Schiller, Rechtsanwältin