Prozessführung

Wir beraten Sie bei haftungsrechtlicher Inanspruchnahme durch Patienten.

Umgang mit Behandlungsfehlervorwürfen

Wo gehobelt wird, fallen auch Späne. Bei aller Sorgfalt geschehen manchmal trotzdem Fehler. Dann geht es darum, einen fairen Ausgleich für erlittene Schäden zu schaffen. Oft erweist sich der Versuch einer patientenseitigen Inanspruchnahme auch als unberechtigt, der Vorwurf mangelhafter Aufklärung als nicht tragfähig. Die effektive Prozessführung im Bereich der Behandlungsfehlerhaftung erfordert dabei eine dezidierte Kenntnis der maßgeblichen Normen sowie der zugehörigen Rechtsprechung. Auch präventiv lässt sich – gerade im Bereich der Dokumentation – eine ungünstige prozessuale Ausgangslage vermeiden, wenn diesbezügliche systemische Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden.