Krankenhausfinanzierung

Wir unterstützen sie in sämtlichen Fragen der Krankenhausfinanzierung und analysieren das Finanzierungspotential für den laufenden Betrieb sowie Umstrukturierungen Ihres Krankenhausbetriebes

Finanzierung der Betriebskosten und von Projekten

Die Krankenhausfinanzierung fußt auf zwei Säulen. Im Kern sind für die Finanzierung der Betriebskosten die Krankenkassen zuständig, wogegen die Investitionskosten durch die Länder getragen werden sollen.

Gegenüber den Kostenträgern unterstützen wir Sie bei den Budgetvereinbarungen, Fragen zu Zu- und Abschlägen und den Vereinbarungen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Wir zeigen Ihnen die finanziellen Chancen auf und ermitteln etwaige Risiken für Sie. Dabei stehen wir Ihnen in jeder Phase – der Verhandlung mit den Vertragspartnern, dem Verfahren vor der Schiedsstelle und den Gerichtsverfahren – zur Seite.

Auf Basis der zweiten Säule überprüfen wir insbesondere auf Grundlage der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung und Landesförderungen, ob Ihre geplanten Vorhaben zur Umstrukturierung oder Erweiterung des Behandlungsangebotes förderungsfähig sind.