Kooperationen

Wir beraten Sie in allen Fragen der Kooperation.

Von Praxisgemeinschaften bis hin zu Krankenhauskooperationen

Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften, Apparate- und Laborgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Praxis-/Ärztenetze und Managementgesellschaften. All das sind denkbare Kooperationen, bei denen wir Ihnen beratend wie vertragsgestaltend zur Seite stehen. Kooperationen weisen dabei viele rechtliche Facetten auf und erfordern regelmäßig eine vertiefte Kenntnis im Vertragsarzt-, Krankenhaus-, Abrechnungs-, Miet- und zuletzt auch Strafrecht und die gedankliche Verbindung dieser Teilaspekte. Auch das Outsourcing einzelner Tätigkeitsbereiche muss fortwährend den Maßgaben der Gerichte angepasst werden. Nach sorgfältiger Analyse der konkreten Interessenlage und der gesetzlichen Vorgaben entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte Konzepte und gestalten dazugehörige Verträge. Und wenn es trotzdem einmal nicht so verläuft wie erhofft, unterstützen wir Sie auch bei streitigen Auseinandersetzungen, um Ihre Interessen zu wahren und notfalls auch vor Gericht durchzusetzen.