Existenzvernichtende Regresse der Krankenkasse bei rein formellen Fehlern – ein Schadensersatzanspruch ohne echten Schaden?

Verstößt ein Leistungserbringer gegen geltendes Recht, kann das nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auf Basis der sog. streng formalen Betrachtungsweise unter Rückgriff auf das Konstrukt des „sonstigen Schadens“ zu erheblichen und mitunter sogar existenzgefährdenden Rückforderungen führen. Nutzt etwa ein Arzt bei der Verordnung eines Medikaments einen Unterschriftenstempel (anstelle der gebotenen eigenhändigen Unterschrift), sollen entsprechende Schadenersatzforderungen selbst dann begründet sein, wenn unstreitig ist, dass die betroffenen Patienten die Medikamente erhalten haben und die Verordnung an sich einer ausreichenden, zweckmäßigen, notwendigen und wirtschaftlichen Versorgung entsprochen hat.

Warum diese Rechtsprechung verfassungswidrig ist, erläutert unser Partner Prof. Dr. Jens Prütting in MedR 2023, S. 9 ff.

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